Rechtsprechung
BVerwG, 14.12.1977 - 1 D 4.77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund von Trunkenheit während der Dienstzeit - Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 19.11.1976 - VII VL 107/76
- BVerwG, 14.12.1977 - 1 D 4.77
Papierfundstellen
- BVerwGE 53, 351
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.08.1976 - 1 D 63.75
Alkoholgenuß im Dienst - Disziplinarmaßnahme - Lokführer
Auszug aus BVerwG, 14.12.1977 - 1 D 4.77
MitUrteil vom 12. August 1976 - BVerwG I D 63.75 - (BVerwG. Dok.Ber. B 1977, 122) hat der Senat gegen einen Lokomotivführer wegen Trunkenheit im Dienst eine Gehaltskürzung verhängt.
- BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79
Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung …
Im Hinblick auf diesen Zweck ist neben dem Gesichtspunkt der Generalprävention und der gerechten Gleichbehandlung der Ruhestandsbeamten mit den aktiven Beamten auch der der Wahrung des Ansehens des Öffentlichen Dienstes, von Bedeutung (BVerwGE 46, 64 [67]; 53, 351 [354]; Urteil vom 24. Mai 1978 - BVerwG 1 D 74.77 - [BVerwG Dok.Ber. B 1978, 233]). - BVerwG, 28.06.1979 - 1 D 51.78
Rechtsmittel
Im Einklang mit dieser Rechtsprechung hat der Senat in dem seiner Entscheidung vom 14. Dezember 1977 zugrundeliegenden Fall (BVerwG 1 D 4.77) das Verfahren gegen einen Ruhestandsbeamten, der im aktiven Betriebsdienst erstmalig durch Alkoholgenuß während des Dienstes aufgefallen war, eingestellt, weil eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme nicht in Betracht komme. - VGH Baden-Württemberg, 24.07.2000 - D 17 S 18/99
Ruhegehaltskürzungen wegen Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit
Allerdings muss eine Sanktion zur allgemeinen Abschreckung - wie eine Ruhegehaltskürzung - nach anerkannten Rechtsgrundsätzen am Gerechtigkeitsgebot orientiert sein und darf mithin nicht über den Rahmen individueller Schuld hinaus praktiziert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1977 - 1 D 4.77 -, BVerwGE 53, 351 und Urteil vom 28.6.1979 - 1 D 51.78 -, BVerwGE 63, 242). - BVerwG, 26.02.1985 - 1 D 152.84
Dienstvergehen eines Oberwerkmeister a.D. der Bundesbahn - Diebstahl von …
Im Hinblick auf diesen Zweck ist neben dem Gesichtspunkt der Generalprävention und der gerechten Gleichbehandlung der Ruhestandsbeamten mit den aktiven Beamten auch der der Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes von Bedeutung (BVerwGE 46, 64 [BVerwG 23.01.1973 - I D 25/72]; 53, 351 [BVerwG 13.12.1977 - 1 D 38/77]; 63, 353 [BVerwG 14.03.1980 - 1 D 8/79]).